Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.
Prüfungsfahrzeug
Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist.
Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug.
Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist.
Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.
An der praktischen Prüfung werden auf folgende Elemente Wert gelegt:
Korrektes Fahren im Verkehr, entsprechend der Kombination.
Lesen der Fahrzeugausweise
Richtiges An- und Abkuppeln, inkl. Bremskontrolle
Sicheres Beherrschen der Fahrzeugkombination beim Manöverieren